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Barrierefreiheit

Informationen zur Barrierefreiheit

R23 soll digital genauso verständlich, zugänglich und einfach nutzbar sein wie der spätere Standort.

R23 befindet sich im Aufbau.

Die aktuelle Website ist eine Beta-Fassung zur Projektinformation. Eine abschließende externe Konformitätsprüfung wurde noch nicht durchgeführt. Bekannte und im Abschlusscheck festgestellte Barrieren werden vor dem regulären digitalen Geschäftsbetrieb priorisiert behoben.

Unser Anspruch

Wahrnehmbar. Bedienbar. Verständlich. Robust.

Diese vier Grundprinzipien bilden den Maßstab für die weitere technische und redaktionelle Entwicklung von r23.energy. Wir richten die Website unabhängig von der abschließenden rechtlichen Einordnung einzelner zukünftiger Dienste an anerkannten Grundsätzen digitaler Barrierefreiheit aus.

Aktueller Projektstatus Die Beta-Website dient derzeit der Information über R23. Sie enthält keine Online-Abschlussstrecke für Shop, Buchung, Zahlung oder Kundenkonto. Neue digitale Funktionen werden vor ihrer Freischaltung gesondert auf Barrierefreiheit und rechtliche Anforderungen geprüft.
Wahrnehmbar

Inhalte müssen erkennbar bleiben.

  • ausreichende Farbkontraste
  • lesbare Schriftgrößen und Abstände
  • Textalternativen für inhaltlich relevante Bilder
  • Inhalte unabhängig von Farbe verständlich
  • Zoom und responsive Darstellung ohne Informationsverlust
Bedienbar

Die Website soll ohne Hürden navigierbar sein.

  • Tastaturbedienung der interaktiven Elemente
  • sichtbare Fokusmarkierung
  • verständliche Linktexte und Navigation
  • keine unnötigen Zeitlimits
  • ausreichend große und erreichbare Bedienelemente
Verständlich

Informationen sollen schnell erfassbar sein.

  • klare Überschriftenhierarchie
  • einfache Navigation und kurze Wege
  • verständliche Sprache
  • konsistente Bezeichnungen und Funktionen
  • Fehlermeldungen mit nachvollziehbarer Hilfe, sobald Formulare hinzukommen
Robust

Saubere Technik unterstützt assistive Systeme.

  • semantische HTML-Struktur
  • korrekte Spracheinstellung der Seite
  • sinnvolle Beschriftung interaktiver Elemente
  • Kompatibilität mit gängigen Browsern und assistiven Technologien als Prüfziel
  • keine Abhängigkeit von rein visueller Bedienung
Stand der Umsetzung

Beta heißt: prüfen, verbessern, dann freigeben.

Die Website wird vor der endgültigen Freigabe noch einem globalen Technik- und Barrierefreiheitscheck unterzogen. Dabei werden insbesondere folgende Punkte systematisch geprüft:

KontrasteText, Buttons, Karten und Zustände in Desktop- und Mobilansicht.
TastaturNavigation, Links, Fokusreihenfolge und sichtbare Fokuszustände.
StrukturÜberschriften, Regionen, Linktexte und semantische Reihenfolge.
BilderAlternativtexte für informative Bilder und passende Behandlung dekorativer Grafiken.
Zoom & MobilVergrößerung, Textumbruch, symmetrische Abstände und kein horizontales Abschneiden.
Neue FunktionenFormulare, Buchung, Login, Payment, Karten und Medien erst nach gesonderter Prüfung.
Keine unbelegte Konformitätsbehauptung Solange keine abschließende Prüfung vorliegt, bezeichnet R23 die Beta-Website nicht als vollständig WCAG-, BFSG- oder anderweitig vollständig konform.
Spätere digitale Dienste

Barrierefreiheit wird vor dem Go-live mitgedacht.

R23 ID, Online-Buchungen, Zahlungen, Kontaktformulare, Karten, Kundenkonten oder ein späterer Shop sind in der aktuellen Beta-Fassung nicht aktiv. Vor der Freischaltung solcher Funktionen werden Bedienbarkeit, Verständlichkeit, Tastaturzugang, Kontraste, Beschriftungen, Fehlermeldungen und die jeweils einschlägigen gesetzlichen Anforderungen geprüft.

Rechtlicher Rahmen

BFSG und zukünftige R23-Dienste

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz gilt seit dem 28. Juni 2025 für bestimmte Produkte und Dienstleistungen. Zu den erfassten Bereichen können insbesondere Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr gehören. Ob und in welchem Umfang zukünftige digitale R23-Dienste in den Anwendungsbereich fallen, hängt von der konkret angebotenen Funktion, dem Betreiberstatus und den gesetzlichen Voraussetzungen zum jeweiligen Zeitpunkt ab.

Für BFSG-pflichtige Dienstleistungen verlangt die Barrierefreiheitsstärkungsverordnung unter anderem, dass digitale Informationen und Webseiten in wahrnehmbarer, bedienbarer, verständlicher und robuster Weise bereitgestellt werden. Für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr gelten zusätzliche Anforderungen, etwa für Identifizierungs-, Authentifizierungs- und Zahlungsfunktionen.

Hinweis zu Kleinstunternehmen Das BFSG enthält eine Ausnahme für Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten oder erbringen. R23 stützt die Entwicklung der Website dennoch nicht allein auf eine mögliche Ausnahme, sondern verfolgt Barrierefreiheit als Qualitätsstandard.
Marktüberwachung nach dem BFSG

Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF AöR)

Soweit eine zukünftige R23-Dienstleistung dem BFSG unterliegt, ist die MLBF die gemeinsame Marktüberwachungsstelle der Länder.

Carl-Miller-Straße 6 39112 Magdeburg Deutschland Telefon: +49 391 289 230 23 kontakt@mlbf-barrierefrei.de
Stand dieser Informationen

September 2026

Diese Informationen werden mit der technischen Entwicklung von r23.energy und vor der Einführung neuer digitaler Dienste aktualisiert.